Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Betriebseinrichtung
Verwerten statt verschrotten.
Restbid führt drei Verwertungswege unter einem Zugang: die Restwertbörse für beschädigte Objekte, Industrieversteigerungen für komplette Betriebseinrichtung und die Ersatzteilbörse für hochwertige Gebrauchtteile.
Objektarten
Was über Restbid verwertet wird
Vier Objektarten mit eigener Seite. Verfahren, Bindefrist und Nachweis sind überall dieselben.
Kfz und Fahrzeuge
Unfallfahrzeuge, wirtschaftliche Totalschäden, Diebstahlrückläufer, Leasingrückgaben.
Maschinen und Anlagen
Baumaschinen, Forsttechnik, Produktionsanlagen nach Brand-, Wasser- und Unfallschaden.
Landmaschinen
Schlepper, Erntetechnik und Anbaugeräte nach Brand-, Unfall- oder Hagelschaden.
Motorrad
Motorräder, Roller und Quads nach Unfall-, Sturz- oder Brandschaden.
Verbindlichkeit
Gebaut für belastbare Ergebnisse
Nur geprüfte Bieter
Jeder Bieter weist sein Gewerbe nach und wird manuell freigeschaltet. Reines B2B – kein Widerrufsrecht, keine anonymen Gebote.
4 Wochen Bindefrist
Mit Fristende wird jedes Gebot verbindlich: Abholung zum Gebotspreis, bestätigt bei der Gebotsabgabe. Wer nicht einhält, wird gesperrt.
Lückenlose Dokumentation
Jede Aktion wird mit Zeitstempel protokolliert. Die Gebotsübersicht gibt es als PDF-Restwertnachweis fürs Gutachten.
FAQ
Häufige Fragen zur Kfz-Restwertbörse
Welche Fahrzeuge kann ich einstellen?
Pkw, Lkw und Nutzfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger – insbesondere mit Unfall-, Hagel-, Brand- oder Motorschaden sowie wirtschaftliche Totalschäden. Auch fahrbereite Gebrauchtfahrzeuge zur Restwertermittlung.
Wie verbindlich sind die Gebote?
Jedes Gebot ist ab Fristablauf 4 Wochen (28 Kalendertage) bindend. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abholung und Zahlung zum Gebotspreis – wer nicht einhält, wird gesperrt.
Wer sieht mein Fahrzeug und die Gebote?
Nur registrierte, manuell geprüfte gewerbliche Teilnehmer sehen die Objekte. Die Gebote sind verdeckt: Kein Bieter sieht die Gebote der anderen – erst nach Fristablauf steht das Höchstgebot fest.
Eignet sich der Restwertnachweis für das Gutachten?
Ja. Der PDF-Restwertnachweis dokumentiert alle Gebote mit Zeitstempeln und Bieterdaten und ist als Nachweis gegenüber Versicherern und Gerichten konzipiert.
Was kostet die Restwertermittlung?
Für Einsteller kostet die Restwertermittlung 15 € netto je Objekt, die Registrierung ist kostenlos. Im laufenden Pilotbetrieb werden noch keine Entgelte berechnet.
Wie lange muss ein Fahrzeug in der Restwertbörse eingestellt sein?
Nach gängiger Praxis und Rechtsprechung reichen 24 Stunden Einstellzeit aus, da die meisten Gebote zügig eingehen. Bei Restbid legen Sie die Gebotsfrist frei fest – üblich sind 3 bis 7 Tage, um den vollen Bieterkreis zu erreichen.
Muss der Geschädigte das Höchstgebot aus der Restwertbörse annehmen?
Nein. Der Geschädigte darf sich nach der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich auf den vom unabhängigen Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert verlassen. Das Höchstgebot bindet den Bieter – nicht den Fahrzeughalter.
Wie schnell liegen die ersten Gebote vor?
Freigeschaltete Bieter werden bei jedem neuen Objekt sofort per Rundmail informiert – erste Gebote gehen daher meist innerhalb weniger Stunden ein. Das Höchstgebot steht mit Ablauf der Gebotsfrist fest.



