Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Betriebseinrichtung

Verwerten statt verschrotten.

Restbid führt drei Verwertungswege unter einem Zugang: die Restwertbörse für beschädigte Objekte, Industrieversteigerungen für komplette Betriebseinrichtung und die Ersatzteilbörse für hochwertige Gebrauchtteile.

Objektarten

Was über Restbid verwertet wird

Vier Objektarten mit eigener Seite. Verfahren, Bindefrist und Nachweis sind überall dieselben.

Unfall-Pkw mit zerstörter Front auf dem nassen Hof eines Verwertungsbetriebs

Kfz und Fahrzeuge

Unfallfahrzeuge, wirtschaftliche Totalschäden, Diebstahlrückläufer, Leasingrückgaben.

Radlader mit Brandschaden am Motorraum in einer Industriehalle

Maschinen und Anlagen

Baumaschinen, Forsttechnik, Produktionsanlagen nach Brand-, Wasser- und Unfallschaden.

Ausgebrannte Rundballenpresse auf einem abgeernteten Feld

Landmaschinen

Schlepper, Erntetechnik und Anbaugeräte nach Brand-, Unfall- oder Hagelschaden.

Gestürztes Motorrad auf nasser Fahrbahn, Bruchstücke rundherum

Motorrad

Motorräder, Roller und Quads nach Unfall-, Sturz- oder Brandschaden.

Verbindlichkeit

Gebaut für belastbare Ergebnisse

Nur geprüfte Bieter

Jeder Bieter weist sein Gewerbe nach und wird manuell freigeschaltet. Reines B2B – kein Widerrufsrecht, keine anonymen Gebote.

4 Wochen Bindefrist

Mit Fristende wird jedes Gebot verbindlich: Abholung zum Gebotspreis, bestätigt bei der Gebotsabgabe. Wer nicht einhält, wird gesperrt.

Lückenlose Dokumentation

Jede Aktion wird mit Zeitstempel protokolliert. Die Gebotsübersicht gibt es als PDF-Restwertnachweis fürs Gutachten.

FAQ

Häufige Fragen zur Kfz-Restwertbörse

Welche Fahrzeuge kann ich einstellen?

Pkw, Lkw und Nutzfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger – insbesondere mit Unfall-, Hagel-, Brand- oder Motorschaden sowie wirtschaftliche Totalschäden. Auch fahrbereite Gebrauchtfahrzeuge zur Restwertermittlung.

Wie verbindlich sind die Gebote?

Jedes Gebot ist ab Fristablauf 4 Wochen (28 Kalendertage) bindend. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abholung und Zahlung zum Gebotspreis – wer nicht einhält, wird gesperrt.

Wer sieht mein Fahrzeug und die Gebote?

Nur registrierte, manuell geprüfte gewerbliche Teilnehmer sehen die Objekte. Die Gebote sind verdeckt: Kein Bieter sieht die Gebote der anderen – erst nach Fristablauf steht das Höchstgebot fest.

Eignet sich der Restwertnachweis für das Gutachten?

Ja. Der PDF-Restwertnachweis dokumentiert alle Gebote mit Zeitstempeln und Bieterdaten und ist als Nachweis gegenüber Versicherern und Gerichten konzipiert.

Was kostet die Restwertermittlung?

Für Einsteller kostet die Restwertermittlung 15 € netto je Objekt, die Registrierung ist kostenlos. Im laufenden Pilotbetrieb werden noch keine Entgelte berechnet.

Wie lange muss ein Fahrzeug in der Restwertbörse eingestellt sein?

Nach gängiger Praxis und Rechtsprechung reichen 24 Stunden Einstellzeit aus, da die meisten Gebote zügig eingehen. Bei Restbid legen Sie die Gebotsfrist frei fest – üblich sind 3 bis 7 Tage, um den vollen Bieterkreis zu erreichen.

Muss der Geschädigte das Höchstgebot aus der Restwertbörse annehmen?

Nein. Der Geschädigte darf sich nach der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich auf den vom unabhängigen Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert verlassen. Das Höchstgebot bindet den Bieter – nicht den Fahrzeughalter.

Wie schnell liegen die ersten Gebote vor?

Freigeschaltete Bieter werden bei jedem neuen Objekt sofort per Rundmail informiert – erste Gebote gehen daher meist innerhalb weniger Stunden ein. Das Höchstgebot steht mit Ablauf der Gebotsfrist fest.